Österreich / Austria
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fregella LTD
FREGELLA LTD
Spirou Kyprianou 10 Mesa Geitonia
4001 Limassol Cyprus
UID: CY10408442R
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Nachstehend informieren wir Sie daher ausführlich über die zum aktuellen Zeitpunkt gültigen und den Verträgen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fregella LTD
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Fregella LTD und ihren Franchisenehmern und Partnern. Leistungen werden ausschließlich für Unternehmer oder Selbständige erbracht. Verbraucher gemäß des § 13 BGB sind nicht betroffen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Fregella LTD ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn Fregella LTD in Kenntnis der AGB des Franchisenehmers oder Partners Leistungen ausführt.
2. Vertragsgegenstand
Fregella LTD stellt verschieden ausgerichtete Franchise-Systeme für interessierte Franchisenehmer sowie Partner zur Verfügung.
3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Franchisenehmers, Partners durch Fregella LTD oder mit der ersten Erfüllungshandlung des Auftrags
(§ 151 BGB) durch Fregella LTD vorbehaltlich entgegenstehender schriftlicher Vereinbarungen zustande.
Fregella LTD hat das Recht, noch nicht bestätigte Verträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Mitwirkung von Beauftragten
Wird der Vertrag durch einen Berater, Vermittler, oder anderweitigen Beauftragten des Franchisenehmers, Partners abgeschlossen, versichert dieser, über die jeweiligen Berechtigungen zu verfügen.
Wird der Vertrag seitens des Franchisenehmers, Partners mit dem jeweiligen Franchise-Anbieter geschlossen, kann der Anbieter bestimmen, dass der weitere Kontakt auch über Beauftragte dessen erfolgen soll. Hierbei erfolgt auch eine gesonderte Erklärung durch den Beauftragten. Wenn die Zusammenarbeit mit dem Beauftragten endet, ist dies unverzüglich durch den Partner, Franchisenehmer an Fregella LTD mitzuteilen.
5. Mitwirkung der Franchisenehmer, Partner
Der Partner, Franchisenehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zudem ist dieser bei Änderungen von Daten, insbesondere der Kontaktdaten, verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen. Der Partner, Franchisenehmer hat das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu beachten und einzuhalten.
6. Datenschutz und Urheberrecht
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Beachtung des Datenschutz- sowie Urheberrechts. Die Gestaltung der Homepage von Fregella LTD und die Inhalte sind urheberrechtlich durch Fregella LTD oder den Ersteller des Inhaltes geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen Publikationen, die nicht privaten Zwecken dient, ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von Fregella LTD oder des Erstellers nicht gestattet.
7. Vertragslaufzeit und Beendigung
Franchise- und Partnerverträge wird für eine feste, vereinbarte Dauer geschlossen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um eine vertraglich vereinbarte Dauer, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten vor Ende des jeweiligen Vertrags-zeitraums schriftlich kündigt. Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund mit vorheriger Abmahnung bleiben hiervon unberührt.
8. Gebühren und Zahlung
Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Eintritts-, Franchise- sowie Marketing- und Servicegebühren – im folgende Leistungsentgelte genannt -, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Rabattaktionen gilt der ermäßigte Preis nur während und bis zum Ende der angegebenen Aktionsdauer.
Die Leistungsentgelte werden vertragsgemäß in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig.
Der Franchisenehmer, Partner kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Leistungs-entgelte nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei Fregella LTD auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Fregella LTD ist berechtigt, das Inkasso durch Dritte durchführen zu lassen und an diese Forderungen abzutreten. Hierfür ist Fregella LTD berechtigt, Kundendaten an Dritte zu übermitteln.
Es besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats. Hierbei ist der Franchisenehmer, Partner verpflichtet, die Möglichkeit des Einzugs des Rechnungsbetrages zur jeweils genannten Fälligkeit sicherzustellen.
Änderungen der Gebühren- und Leistungsentgelte-Struktur werden wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Beginn oder Verlängerung des von Fregella LTD angekündigt werden. Dem Franchisenehmer, Partner steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung erfolgen muss, zu.
Der Franchisenehmer, Partner kann Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn die hierauf bezogenen Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
9. Mängelrechte und Haftung
Fregella LTD ist bemüht, die jeweiligen Serviceleistungen der Systemzentrale der üblichen und vorhersehbaren Anforderungen des technischen Standards zu erbringen. Da dennoch – insbesondere technische – Probleme auftreten können, übernimmt Fregella LTD daher keine Gewährleistung für unwesentliche Fehler bei Hard- und Software. Eine größtmögliche Erreichbarkeit der Webseite über den Domainanbieter wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden. Eine Minderung der Franchise- oder Servicegebühren ist daher ausgeschlossen, wenn die Webseite nicht durchschnittlich weniger als 90% während desüblichen Nutzungszeitraums erreichbar war.
Eine Haftung von Fregella LTD ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei gesetzlichen Ausschlüssen.
Fregella LTD ist nicht verantwortlich für Inhalte externer Webseiten, auf die verlinkt wird.
10. Ablehnungsbefugnis und Sperrung
Fregella LTD behält sich das Recht vor, Franchise- und Partnerverträge auch nach Vertragsabschluss abzulehnen oder zu sperren, wenn der Franchisenehmer oder Partner ersichtlich gegen geltende Gesetze, laufende Rechtsprechung, behördliche Bestimmungen oder Beanstandungen verstößt. Solche Fälle und die daraus folgende Ablehnung/Sperrung werden dem Franchisenehmer, Partner unverzüglich mitgeteilt. Hierauf hat der Franchisenehmer, Partner die Möglichkeit der Nachreichung einer geänderten Darstellung innerhalb einer Woche unter Übernahme eventuell hierdurch entstehender Kosten. Fregella LTD hat hierbei und auch bei anschließender Ablehnung einen Anspruch auf die gesamten, vereinbarten Gebühren sowie Entgelte, insbesondere der Eintrittsgebühren, auch wenn die Aufnahme der Franchisetätigkeit durch die vorgenannten Gründe nicht möglich war.
11. Gewährleistung, Haftungsfreistellung
Der Franchisenehmer, Partner stellt Fregella LTD von allen Ansprüchen Dritter und eventuell notwendiger Rechtsverteidigungskosten bei Verletzung gesetzlicher Bestimmungen frei. Bei Rechtsverteidigung gegenüber Dritten ist der Franchisenehmer, Partner verpflichtet, notwendige Informationen und Unterlagen soweit möglich zur Verfügung zu stellen.
12. Rechteerteilung
Der Franchisenehmer, Partner erhält für die Dauer des Vertrages alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der definierten Markennamen respektive Bezeichnungen sowie der Logos von Fregella LTD zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt.
13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Limasol/Zypern. Falls erforderlich hat Fregella LTD das Recht, am Sitz des Franchisenehmers, Partners vorzugehen. Es gilt ausschließlich EU Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Fregella LTD behält sich das Recht vor, seine AGB jederzeit anzupassen, wobei Vertragspartner rechtzeitig schriftlich über Änderungen informiert werden. Die Änderungen gelten von diesen als akzeptiert, wenn den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn im Rahmen des Werbeauftrags eine ergänzungsbedürftige Stelle bekannt wird.
Limasol / Zypern
Stand: 01.01.2025 © Fregella LTD